AGB PartEYzubehör Schulze & Schulze GbR
Vertragsbedingungen
Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass der Mieter dem Vermieter für das Be - und Entladen eine Hilfskraft zur Verfügung stellt. Der Auf - und Abbau erfolgt durch den Mieter, welcher durch den Vermieter ausreichend eingewiesen wird.
Die Mietsachen dürfen nicht vom Mieter weitervermietet oder Dritten überlassen werden.
Beschädigungen an den Mietobjekten sind unverzüglich nach dem Feststellen dem Vermieter mitzuteilen.
Nach Beendigung der Feier sind alle Mietobjekte gereinigt und trocken dem Vermieter zurückzugeben.
Wenn die Mietobjekte nass/feucht oder schmutzig zurückgegeben werden, behalten wir uns vor, 50€ der Kaution für die Trocknung/Reinigung einzubehalten.
Bei Vermietung der Hussen wird eine Reinigungspauschale berechnet, welche erstattet wird, wenn die Hussen gereinigt zurückgebracht werden.
Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung:
Grundsätzlich gilt:
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die Mietobjekte.
Allein der Veranstalter / Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Sach - und Personenschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche Dritter.
Der Mieter haftet für alle anfallenden Schäden vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Beendigung des Mietverhältnisses (siehe Mietablauf). Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge - und Ausfallkosten. Der Mieter ist für etwaige Unfallschutz - sowie Sicherheitsmaßnahmen selbst verantwortlich. Dem Mieter wird empfohlen ggf. eine Haftpflicht - und Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Hüpfburg muss während der gesamten Nutzung von einem Erwachsenen ( Person 18+) beaufsichtigt werden. Bei unsachgemäßer Behandlung der Mietsachen (stehen auf den Bierbänken/Tischen, grober Umgang mit den
Spielgeräten, spitze Gegenstände in der Hüpfburg, usw.) wird die Kaution von 100€ einbehalten bzw. die erforderlichen Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten erhoben, je nach Schadensfall.
Bei Anmietungen über mehrere Tage sind die Mietobjekte trocken und sicher zu lagern. Die Hüpfburg sowie das Gebläse müssen über Nacht abgebaut und vor Nässe geschützt werden. Am nächsten Tag kann dies wieder aufgebaut werden.
Das Zelt wie auch die Hüpfburg muss mit Erdnägeln und / oder Gewichten befestigt werden. Diese werden vom Vermieter mitgeliefert.
Das Geschirr ist gereinigt zurückzugeben. Sollte Geschirr kaputt gehen, wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Zapfanlage darf nur von Personen die Volljährig sind genutzt werden.
Die Fotobox mit Drucker sollte nur von Erwachsenen oder unter Aufsicht von Erwachsenen betrieben werden und ist vor Überhitzung zu schützen. Die Requisiten sind sorgsam zu behandeln. Sollten Requisiten kaputt gehen, wird er Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Dekoartikel können nur gekauft und nicht gemietet werden. Die Dekoartikel können Lufteinschlüsse aufweisen, welche beim Gießen von Raysin nicht auszuschließen sind. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar und ein Umtausch ist daher auch ausgeschlossen.
Schlechtes Wetter
Bei schlechtem Wetter, wie Regen und Schnee, und/oder Unwetterwarnung durch den Wetterdienst, kann die Anmietung storniert werden (siehe Stornierungsoptionen).
Nutzungsvoraussetzungen
Für die Hüpfburg wird eine ebene und gereinigte Fläche ( z.B. Gras, Asphalt, ...) benötigt.
Die Problemlose Anfahrt zum Veranstaltungsort muss gewährleistet sein. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Hüpfburg wird mit 230V betrieben. Eine Verlängerung/Kabeltrommel wird bei der Hüpfburg mitgeliefert (Länge 25m). Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Stromleitungen nicht überlastet werden. Bei Regen oder starken Wind darf die Hüpfburg nicht betrieben werden und ist vor den Einflüssen zu schützen.
Die Fotobox darf nur im Indoor genutzt werden. Bei sommerlichem Wetter und Vorbehalt auch Outdoor. Hierbei ist zu beachten, dass die Fotobox im Schatten steht und nicht überhitzt.
Stornierungsoptionen
Fällt Ihre Veranstaltung aus oder treten Sie aus einem anderen Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu fordern:
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich.
Stornieren Sie bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, behalten wir 10% des Rechnungsbetrages ein.
Stornieren Sie bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn, behalten wir 50% des Rechnungsbetrages ein.
Der volle Rechnungsbetrag wird einbehalten, wenn am Veranstaltungstag/Mietbeginn die Veranstaltung abgesagt wird.
Sollte die Veranstaltung kurzfristig durch schlechtes Wetter (Regen, Schnee und Sturm) ausfallen, werden 25% des Rechnungsbetrages einbehalten, welche wir Ihnen bei der nächsten Buchung gutschreiben werden.